Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise. Diese gelten für den allgemeinen Schulbetrieb.
Schulpflicht/Krankmeldungen
Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
das Land Sachsen- Anhalt hat mit in Kraft treten zum 01. August 2025 Änderungen am Schulgesetz vorgenommen. In diesem Zusammenhang wollen wir Sie noch einmal zum §43 (Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten und Auszubildenden) belehren.
Sollte Ihr Kind erkranken, so melden Sie dieses bitte am selben Tag bis 8.00 Uhr telefonisch oder per Mail im Sekretariat ab.
Informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind eine ansteckende Infektion (Scharlach, Röteln, Windpocken, Norovirus,...) hat oder ein Befall von Kopfläusen aufgetreten ist.
Telefon: 034651/389552 (ACHTUNG NEUE NUMMER)
E-Mail: kontakt@gs-hayn.bildung-lsa.de
Eine entsprechende Entschuldigung geben Sie auf einem extra Zettel mit, wenn Ihr Kind wieder gesund die Schule besucht. Dabei kann eine Woche von Ihnen entschuldigt werden. Sollte Ihr Kind länger als eine Woche nicht an der Schule teilnehmen, dann ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Diese Regelung gilt ebenso für den Sportunterricht.
Mit freundlichen Grüßen
S. Gießler
Altpapiersammlung
Wir sammeln Altpapier!
Für unsere Schule sammeln wir fleißig Altpapier. Dafür steht neben der Turnhalle (Parkplatz) ein entsprechender Container bereit. Die Einnahmen kommen den Schülerinnen und Schülern der Schule zugute.
Unterstützen auch Sie uns beim Sammeln!

