Beschwerde- und Problembearbeitung
Suchen Sie immer das persönliche Gespräch zur Klärung eines Sachverhaltes.
Beachten Sie vorher bitte folgende Punkte:
Sachverhalt
o Um welches Problem geht es eigentlich?
o Gegen wen oder was genau richtet sich die Beschwerde?
Beschwerdebedeutung
o Ist die Beschwerde berechtigt?
o Wie kann der Beschwerde abgeholfen werden?
Zuständigkeiten
o Wer kann vorerst am besten reagieren?
o Welche Personen sollten beteiligt sein?
o Sind alle Beteiligten informiert?
Bearbeitungsverfahren / einzuhaltende Reihenfolge:
1. Eltern wenden sich an betroffene Lehrkraft (Fachlehrer und/oder Klassenleiter)
- Die Beschwerdeführer werden angehört, Zuständigkeiten geklärt und ein ausführliches Gespräch geführt.
- Wenn keine Abhilfe der Beschwerde möglich war (Vereinbarungen, Maßnahmen kamen nicht zustande):
2. Eltern wenden sich an Schulleiter (evtl. mit betroffener Lehrkraft)
- Sofern der Konflikt nicht innerschulisch gelöst werden kann:
3. Eltern wenden sich an Landesschulamt (Halle (Saale), Schulfachliches Referat: Grund- und Förderschulen)