Beschwerde- und Problembearbeitung

Suchen Sie immer das persönliche Gespräch zur Klärung eines Sachverhaltes.

 

Beachten Sie vorher bitte folgende Punkte:

 

Sachverhalt

o Um welches Problem geht es eigentlich?
o Gegen wen oder was genau richtet sich die Beschwerde?


Beschwerdebedeutung

o Ist die Beschwerde berechtigt?
o Wie kann der Beschwerde abgeholfen werden?


Zuständigkeiten

o Wer kann vorerst am besten reagieren?
o Welche Personen sollten beteiligt sein?
o Sind alle Beteiligten informiert?

 

Bearbeitungsverfahren / einzuhaltende Reihenfolge:

 

1. Eltern wenden sich an betroffene Lehrkraft (Fachlehrer und/oder Klassenleiter)

  • Die Beschwerdeführer werden angehört, Zuständigkeiten geklärt und ein ausführliches Gespräch geführt.
  • Wenn keine Abhilfe der Beschwerde möglich war (Vereinbarungen, Maßnahmen kamen nicht zustande):

2. Eltern wenden sich an Schulleiter (evtl. mit betroffener Lehrkraft)

  • Sofern der Konflikt nicht innerschulisch gelöst werden kann:

3. Eltern wenden sich an Landesschulamt (Halle (Saale), Schulfachliches Referat: Grund- und Förderschulen)




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